04.12.2020
Eckpunkte der Lockerungs-Verordnung Inkrafttreten: Montag, 7. Dezember 2020 Ausgangbeschränkungen gelten vorerst bis inklusive 17. Dezember 2020
(Quelle: Tirol Werbung)
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04.12.2020
Eckpunkte der Lockerungs-Verordnung Inkrafttreten: Montag, 7. Dezember 2020 Ausgangbeschränkungen gelten vorerst bis inklusive 17. Dezember 2020
(Quelle: Tirol Werbung)
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen. In der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr darf das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen werden:
Soziale Kontakte sollen weiterhin vermieden werden, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind.
Während des Tages ist es möglich sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder). Für die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel wurde die Möglichkeit von privaten Treffen mit bis zu 10 Personen in Aussicht gestellt.
Die Einstufung von Risikogebieten erfolgt auf Basis der der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle. Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne zu beenden bei einem negativen Testergebnis. Ausnahmen soll es für Berufspendler und Geschäftsreisende geben.
Handel und Dienstleistungen sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde.
Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00 Uhr möglich. Eine Ausgabe von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.
Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices. Ab 7. Jänner kann die Gastronomie wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.
Bleiben geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für unaufschiebbare Geschäftsreisen.
Ab 7. Jänner können Beherbergungsbetriebe wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.
Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte).
Informationen zu möglichen Lockerungen im Veranstaltungs- und Kulturbereich sollen in ca. 10 – 14 Tagen folgen.
Museen, Galerien und Bibliotheken sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Besucher.
Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen bis zum 23. Dezember nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden. Ab 24. Dezember können Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen (in geschlossenen Kabinen mit einer Kapazitätsbeschränkung von 50%) auch für Freizeitzwecke verwendet werden. MNS ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend.
Umsatzersatz:
Kurzarbeit:
Möglichkeit bleibt weiterhin bestehen.
Fixkostenzuschuss II (umfasst u.a. Abschreibungen, bestimmte Personalkosten, frustrierte Aufwendungen)
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Betriebe, u.a. Hilfe für Vorlieferanten, sind aktuell in Ausarbeitung.