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Vermieter Service

Corona-Maßnahmen Österreich

Zusammenfassung der Pressekonferenzen vom 02.12.2020

04.12.2020

Eckpunkte der Lockerungs-Verordnung Inkrafttreten: Montag, 7. Dezember 2020 Ausgangbeschränkungen gelten vorerst bis inklusive 17. Dezember 2020

(Quelle: Tirol Werbung)

 

Ausgangsbeschränkungen

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen. In der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr darf das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen werden:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche und Ausbildungszwecke
  • Physische und psychische Erholung

Soziale Kontakte sollen weiterhin vermieden werden, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind.

Während des Tages ist es möglich sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder). Für die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel wurde die Möglichkeit von privaten Treffen mit bis zu 10 Personen in Aussicht gestellt.

 

Grenzen

Die Einstufung von Risikogebieten erfolgt auf Basis der der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle. Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne zu beenden bei einem negativen Testergebnis. Ausnahmen soll es für Berufspendler und Geschäftsreisende geben.

 

Einzelhandel und Dienstleistungen

Handel und Dienstleistungen sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde.

 

Gastronomie (inkl. Berggastronomie)

Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00 Uhr möglich. Eine Ausgabe von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.

Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices. Ab 7. Jänner kann die Gastronomie wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.

 

Hotels und Beherbergungsbetriebe

Bleiben geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für unaufschiebbare Geschäftsreisen.

Ab 7. Jänner können Beherbergungsbetriebe wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.

 

Kultur & Veranstaltungen

Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte).
Informationen zu möglichen Lockerungen im Veranstaltungs- und Kulturbereich sollen in ca. 10 – 14 Tagen folgen.

 

Museen, Bibliotheken, Galerien

Museen, Galerien und Bibliotheken sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Besucher.

 

Seilbahnen

Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen bis zum 23. Dezember nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden. Ab 24. Dezember können Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen (in geschlossenen Kabinen mit einer Kapazitätsbeschränkung von 50%) auch für Freizeitzwecke verwendet werden. MNS ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend.

 

Finanzhilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für Betriebe

Umsatzersatz:

  • Für November bis 06.12.: 80% des Vorjahresumsatzes, Beantragung bis 15.12. über FinanzOnline möglich
  • 07.12. bis 31.12.: 50% des Vorjahresumsatzes, Beantragung ab 16.12. über FinanzOnline möglich
  • Darüber hinausgehend ist kein Umsatzersatz mehr vorgesehen.


Kurzarbeit:
Möglichkeit bleibt weiterhin bestehen.

Fixkostenzuschuss II (umfasst u.a. Abschreibungen, bestimmte Personalkosten, frustrierte Aufwendungen)

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Betriebe, u.a. Hilfe für Vorlieferanten, sind aktuell in Ausarbeitung.