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Vertragsbedingungen Summer Card (Einheimischenkarte)

Ötztal Tourismus organisiert die Einheimischenkarte „Summer Card“ nach einem saisonalen Absatzmodell (nachfolgend Einheimischenkarte: Saisonkarte). Diese vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für den Erhalt bzw. Erwerb, die Ausstellung sowie die Verwendung der Einheimischenkarte durch Einheimische. Auf Basis dieser Vertragsbedingungen sind die (rechtmäßigen) Inhaber der Einheimischenkarte berechtigt, verschiedene Leistungen bei „Leistungsträgern“ (Seilbahnen, Museum etc) vergünstigt oder kostenlos in Anspruch zu nehmen.

Interessenten haben keinen Rechtsanspruch auf Erhalt bzw. Erwerb einer Einheimischenkarte.

Die Saisonkarte für Erwachsene (Einheimische) kann durch Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet von Ötztal Tourismus haben, an den Informationen von Ötztal Tourismus erworben werden. Hierzu ist eine maximal 4 Monate alte Meldebestätigung, ein Lichtbild und ein Lichtbildausweis vorzulegen. Die Preise ergeben sich aus den gesonderten Aushängen, aus dem aktuellen Produktfolder bzw. der Online-Kommunikation.
Darüber hinaus kann die Saisonkarte für Erwachsene (Einheimische) auch durch Ötztaler Betriebe zur Förderung der Mitarbeiterakquise bzw. der Mitarbeiterzufriedenheit erworben und namentlich bestimmten Mitarbeitern bereitgestellt werden. Voraussetzungen dafür sind eine Geschäftsadresse des Betriebes im Verbandsgebiet von Ötztal Tourismus, die Vorlage einer Sozialversicherungsanmeldung (ÖGK) sowie eines Lichtbildes und eines Lichtbildausweises des jeweiligen Mitarbeiters.
Die Saisonkarte für Kinder (Einheimische) ist für Personen, die zwischen 6 und 15 Jahre alt sind, erhältlich. Diese Karten können nur für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet von Ötztal Tourismus haben, in den Informationen von Ötztal Tourismus erworben werden. Hierzu ist eine maximal 4 Monate alte Meldebestätigung, ein Lichtbild und ein Lichtbildausweis vorzulegen. Kleinkinder können keine Saisonkarte erwerben, sind aber in Begleitung eines berechtigten Karteninhabers frei.
Besondere Bedingungen für die Saisonkarte für Mitarbeiter: Der Erwerb einer Saisonkarte für die Verwendung durch mehrere oder wechselnde Mitarbeiter ist nicht zulässig. Erwirbt ein Betrieb für seine Mitarbeiter eine Saisonkarte, hat die Bezahlung durch den Betrieb an Ötztal Tourismus zu erfolgen. Die Bereitstellung der Saisonkarte an Mitarbeiter hat (von allfälligen vom Arbeitnehmer zu tragenden Steuern abgesehen) für den Mitarbeiter kostenlos zu erfolgen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem betroffenen Mitarbeiter während des Gültigkeitszeitraumes der Saisonkarte für Mitarbeiter hat der Betrieb dies umgehend an Ötztal Tourismus zu melden. Die betreffende Mitarbeiterkarte wird dann – ohne Anspruch auf Rückersatz – gesperrt. Der Betrieb kann aber einen Antrag zur Übertragung der Card an einen anderen Mitarbeiter für den verbleibenden Zeitraum unter der Berücksichtigung der bereits genutzten Leistungen (bereits konsumierte begrenzte Leistungen gelten als verbraucht) an Ötztal Tourismus stellen. Nach Genehmigung des Antrags wird die Saisonkarte jenes Mitarbeiters, dessen Arbeitsverhältnis beendet wurde, eingezogen und eine neue Personalisierung vorgenommen. Mit Bestellung durch den Betrieb bzw. Nutzung der Saisonkarte durch den Mitarbeiter erklärt sich der Inhaber der Karte (Mitarbeiter) mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden. Bei Verstößen des Betriebes oder des Mitarbeiters gegen die vorliegenden Vertragsbedingungen und bei Missbrauch kann (unbeschadet des Punktes 5.2) der Betrieb vom künftigen Bezug der Saisonkarte für dessen Mitarbeiter ausgeschlossen werden.
Die Einheimischenkarte ist während der gesamten Saison (laut Aushängen, aktuellem Produktfolder bzw Online-Kommunikation) gültig.
Gegen Vorlage der Einheimischenkarte kann der (rechtmäßige) Inhaber während des Gültigkeitszeitraumes der Einheimischenkarte sowie während der individuellen Betriebs- und Öffnungszeiten der „Leistungsträger“ (Seilbahnen, Museum etc) verschiedene Leistungen vergünstigt oder kostenlos in Anspruch nehmen. Der Transport von Haustieren oder Fahrrädern (zB mit Seilbahnen oder Bussen) ist grundsätzlich nicht inkludiert und unterliegt dem jeweiligen Leistungsträger.

Im Zuge der Organisation der Einheimischenkarte stellt Ötztal Tourismus lediglich die technischen und organisatorischen Mittel bereit, um dem Inhaber der Einheimischenkarte die Möglichkeit zu bieten, unkompliziert und vergünstigt Leistungen direkt bei den Leistungsträgern zu konsumieren. Nimmt der Inhaber der Einheimischenkarte Leistungen bei Leistungsträgern in Anspruch, so erfolgt dies (auch bei Verwendung der Einheimischenkarte) stets und unmittelbar aufgrund eines eigenständigen Vertragsverhältnisses zwischen Inhaber und Leistungsträger. Dabei kommen jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sonstigen Vertragsbedingungen des Leistungsträgers zur Anwendung. Ötztal Tourismus ist diesbezüglich nicht Vertragspartei und haftet weder für die Erfüllung des Vertrages, noch für etwaige dem Inhaber der Einheimischenkarte oder sonstigen Dritten aus diesem Vertrag entstehende Schäden.

Der detaillierte Leistungsumfang (erhältliche Vergünstigungen/Leistungen) ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Folder zur Einheimischenkarte sowie den ergänzenden Aushängen (offline/online) oder individuellen Leistungsbeschreibungen im Zuge der Ausgabe der Einheimischenkarte. Die zuletzt genannten ergänzenden Aushänge sowie die individuellen Leistungsbeschreibungen gehen dabei dem Folder vor. Der Leistungsumfang der Einheimischenkarte entspricht – sofern nicht gesondert Abweichungen kommuniziert werden – jenem der Gästekarten. Generell sind die saisonalen Öffnungszeiten sowie die Betriebszeiten der Leistungsträger zu berücksichtigen und haben sich die Interessenten bzw Inhaber einer Einheimischenkarte selbständig über den aktuellen Leistungsumfang zu informieren. Insbesondere zu den Saison-Randzeiten kann das Leistungsangebot stark eingeschränkt sein. Die Leistungen/Vergünstigungen der Einheimischenkarte können teilweise auch nur zeitlich (zB Stundenkarten), örtlich (zB nur bestimmte Anlagen) oder mengenmäßig (zB nur einmaliger Eintritt, beschränkte Kapazität) beschränkt in Anspruch genommen werden (siehe Folder bzw Online-Kommunikation).

Die in den Foldern beschriebenen Vergünstigungen/Leistungen aus der Einheimischenkarte werden dem Inhaber als ein Gesamtpaket bereitgestellt, welches aber aufgrund verschiedener Faktoren (zB Betriebsunterbrechungen bei Leistungsträgern, Witterungseinflüsse, Kapazitätsauslastung) unter Umständen auch kurzfristig eingeschränkt sein kann oder längerfristig angepasst werden muss. Für den Fall, dass das Leistungsangebot bzw die Vergünstigungen der Einheimischenkarte während des Gültigkeitszeitraumes aufgrund von nicht von den Vertragsparteien zu verantwortenden Umständen nicht in Anspruch genommen werden kann, erfolgt keine Erstattung eines allfällig bezahlten Entgelts. Es bestehen diesfalls keine Ersatz- oder Minderungsansprüche.

Die Einheimischenkarte ist nicht übertragbar. Zur visuellen Kontrolle wird auf der Karte der Name des Inhabers abgedruckt. Darüber hinaus wird ein Lichtbild des Inhabers zur visuellen Kontrolle abgebildet. Der Inhaber ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme von Leistungen die Einheimischenkarte sowie einen Lichtbildausweis mitzuführen, anhand dessen die Identität des Inhabers gegebenenfalls kontrolliert werden kann. Wird die Einheimischenkarte und/oder der Lichtbildausweis nicht mitgeführt, können keine Leistungen/Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Es findet auch keine Erstattung statt.

Bei missbräuchlicher Verwendung (zB Weitergabe an andere Personen, Angabe falscher Daten) wird die Einheimischenkarte durch den Leistungsträger oder Ötztal Tourismus eingezogen und gesperrt. Es wird Anzeige erstattet und es können dann – ohne Rückersatz - keine weiteren Leistungen/Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Die Inanspruchnahme von anderen Rabatten, Vergünstigungen oder Gutscheinen ist bei Verwendung der Einheimischenkarte grundsätzlich nicht möglich.

Bei Nichtinanspruchnahme von Vergünstigungen/Leistungen aus der Einheimischenkarte wird kein Ersatz geleistet. Auch eine Barablöse ist nicht möglich.

Im Krankheitsfall (ärztliche Bestätigung, dass Leistungsinanspruchnahme nicht mehr möglich ist) und darauffolgender Rückgabe der Karten an Ötztal Tourismus (Informationen) sowie im Todesfall kann eine aliquote Rückerstattung für die nicht mehr nutzbaren Resttage erfolgen. Ein Ersatz in Bezug auf einzelne Tage während des Gültigkeitszeitraumes findet nicht statt.

Der Verlust/Defekt der Einheimischenkarte ist vom Inhaber unverzüglich zu melden. Die verlorene/defekte Einheimischenkarte wird sodann gesperrt und der Antragsteller erhält gegen Vorlage des Kaufbeleges eine neue Einheimischenkarte, wobei die bisher konsumierten Leistungen übertragen werden.

Im Zusammenhang mit der Ausstellung und Nutzung der Einheimischenkarte finden verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Inhabers statt. Details dazu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von Ötztal Tourismus (https://www.oetztal.com/de/winter/webseitenservice/datenschutzrichtlinien.html). Bitte beachten Sie, dass unter Umständen auch die Leistungsträger als selbständige Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.

Sölden, am 12.03.2023