Interessenten haben keinen Rechtsanspruch auf Erhalt bzw. Erwerb einer Einheimischenkarte.
Die Saisonkarte für Erwachsene (Einheimische) kann durch Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet von Ötztal Tourismus haben, an den Informationen von Ötztal Tourismus erworben werden. Hierzu ist eine maximal 4 Monate alte Meldebestätigung, ein Lichtbild und ein Lichtbildausweis vorzulegen. Die Preise ergeben sich aus den gesonderten Aushängen, aus dem aktuellen Produktfolder bzw. der Online-Kommunikation.
Darüber hinaus kann die Saisonkarte für Erwachsene (Einheimische) auch durch Ötztaler Betriebe zur Förderung der Mitarbeiterakquise bzw. der Mitarbeiterzufriedenheit erworben und namentlich bestimmten Mitarbeitern bereitgestellt werden. Voraussetzungen dafür sind eine Geschäftsadresse des Betriebes im Verbandsgebiet von Ötztal Tourismus, die Vorlage einer Sozialversicherungsanmeldung (ÖGK) sowie eines Lichtbildes und eines Lichtbildausweises des jeweiligen Mitarbeiters.
Die Saisonkarte für Kinder (Einheimische) ist für Personen, die zwischen 6 und 15 Jahre alt sind, erhältlich. Diese Karten können nur für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet von Ötztal Tourismus haben, in den Informationen von Ötztal Tourismus erworben werden. Hierzu ist eine maximal 4 Monate alte Meldebestätigung, ein Lichtbild und ein Lichtbildausweis vorzulegen. Kleinkinder können keine Saisonkarte erwerben, sind aber in Begleitung eines berechtigten Karteninhabers frei.
Besondere Bedingungen für die Saisonkarte für Mitarbeiter: Der Erwerb einer Saisonkarte für die Verwendung durch mehrere oder wechselnde Mitarbeiter ist nicht zulässig. Erwirbt ein Betrieb für seine Mitarbeiter eine Saisonkarte, hat die Bezahlung durch den Betrieb an Ötztal Tourismus zu erfolgen. Die Bereitstellung der Saisonkarte an Mitarbeiter hat (von allfälligen vom Arbeitnehmer zu tragenden Steuern abgesehen) für den Mitarbeiter kostenlos zu erfolgen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem betroffenen Mitarbeiter während des Gültigkeitszeitraumes der Saisonkarte für Mitarbeiter hat der Betrieb dies umgehend an Ötztal Tourismus zu melden. Die betreffende Mitarbeiterkarte wird dann – ohne Anspruch auf Rückersatz – gesperrt. Der Betrieb kann aber einen Antrag zur Übertragung der Card an einen anderen Mitarbeiter für den verbleibenden Zeitraum unter der Berücksichtigung der bereits genutzten Leistungen (bereits konsumierte begrenzte Leistungen gelten als verbraucht) an Ötztal Tourismus stellen. Nach Genehmigung des Antrags wird die Saisonkarte jenes Mitarbeiters, dessen Arbeitsverhältnis beendet wurde, eingezogen und eine neue Personalisierung vorgenommen. Mit Bestellung durch den Betrieb bzw. Nutzung der Saisonkarte durch den Mitarbeiter erklärt sich der Inhaber der Karte (Mitarbeiter) mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden. Bei Verstößen des Betriebes oder des Mitarbeiters gegen die vorliegenden
Vertragsbedingungen und bei Missbrauch kann (unbeschadet des Punktes 5.2) der Betrieb vom künftigen Bezug der Saisonkarte für dessen Mitarbeiter ausgeschlossen werden.